Information des Kultusministeriums Ein flächendeckendes Betreuungsangebot würde das Ziel, das mit den Schulschließungen erreicht werden soll, unterlaufen. Deshalb wird ausschließlich eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundstufe von Förderschulen sowie der Jahrgangsstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen,