Grundschule Kist Grundschule Kist MINT-freundliche Schule SchoolFox Haus der kleinen Forscher Sinus an Grundschulen Juniorhelfer
Menu
  • Aktuelles & Rückblick
    • Schuljahr 2023 / 24
    • Schuljahr 2022 / 23
    • Schuljahr 2021 / 22
    • Schuljahr 2020 / 21
    • Schuljahr 2019 / 20
    • Archiv
    +
  • Schulprofil
    • Leseclub
    • MINT an Schulen
    • Haus der kleinen Forscher
    • Sinus an Grundschulen
    • Juniorhelfer
    • Klasse2000
    +
  • Über Uns
    • Schulteam
    • Elternbeirat
    • SchoolFox
    • Leitbild
    • Unsere Sponsoren
    • Schul-T-Shirts
    • Schulsong
    • Mittagsbetreuung Kist
    • Mittagsbetreuung Altertheim
    +
  • Beratung
    • Kultusministerium
    • Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)
    • Beratungslehrer
    • Schulpsychologin
    • Hilfsangebote Depression / Angststörung
    +
  • Formulare
  • Kontakt
  • Termine

Antrag auf erweiterte Notbetreuung

HomeElterninformationAntrag auf erweiterte Notbetreuung
27 Apr
0

Information des Kultusministeriums

Ein flächendeckendes Betreuungsangebot würde das Ziel, das mit den Schulschließungen erreicht werden soll, unterlaufen. Deshalb wird ausschließlich eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet für Schülerinnen und Schüler

  • der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundstufe von Förderschulen sowie
  • der Jahrgangsstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen,
  • höherer Jahrgangsstufen, deren Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigung eine ganztägige Aufsicht und Betreuung erfordert,

sofern deren Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Einrichtungen:

  • Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung, zudem alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen – wie etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche),
  • Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen))
  • Kinder- und Jugendhilfe (inklusiv Notbetreuung in Kitas),
  • Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,
  • Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,
  • Einrichtungen der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),
  • Versorgung mit Drogerieprodukten,
  • Personen- und Güterverkehr (z. B. Fernverkehr, Piloten, Fluglotsen), Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation),
  • Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), Steuerberatung,
  • zentrale Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung sowie
  • Schulen (Notbetreuung und Unterricht).

Bitte beachten Sie: Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.2020 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April teilnimmt;
  • im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).

    Erforderlich ist, dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.
     

Erklärung Notbetreuung – kritische Infrastruktur herunterladen

Erklärung Notbetreuung – Alleinerziehende herunterladen

Susanne Grammel

Elterninformation

Schulhaus Kist

Oskar-Popp-Straße 4
97270 Kist
09306 1622
schule@gs-kist.de
09306 981829
Öffnungszeiten:
Mo., Mi. und Fr. von 7:30 bis 12:30 Uhr

Schulhaus Altertheim

Kirchgasse 4
97237 Altertheim
09307 344
schule@gs-kist.de
09307 989307

Zur Information

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Unsere Sponsoren
Krankmeldung

 

Sollte Ihr Kind einmal erkrankt sein und kann die Schule nicht besuchen, bitten wir eindringlich darum, Ihr Kind vor 8:00 Uhr telefonisch (09306-1622) zu entschuldigen. Das Sekretariat ist üblicherweise ab 7:30 Uhr besetzt. Ein einfacherer Weg ist es, wenn Sie uns einfach ein Fax (09306-98 18 29) an die Schule schicken, was ja noch vor Dienstbeginn erfolgen kann. Dazu können Sie sich das entsprechende Formular von dieser Seite ausdrucken.

Formular herunterladen

Befreiung vom Sportunterricht

 


Schule vektor durch Brgfx – Freepik.com entwickelt

Sollte Ihr Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen können, schicken Sie bitte den Antrag auf Befreiung mit in die Schule.

Formular herunterladen

Beurlaubung / Unterrichtsbefreiung

 

Sollte Ihr Kind aus einem wichtigen Anlass einmal nicht die Schule besuchen können, stellen Sie bitte rechtzeitig vorher einen Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung.
Bitte beachten Sie, dass z. B. Arzttermine außerhalb der Unterrichtszeit einzurichten sind und Beurlaubungen wegen geplanter Urlaubsfahrten generell nicht möglich sind.

Formular herunterladen