Beratungslehrer
Beratungslehrkräfte sind Teil der Schule und verfügen über gute persönliche Kontakte zum Kollegium, zur Schulleitung und Schulverwaltung. Sie sind für bestimmte Schularten spezialisiert und mit der Schulpraxis aus der Lehrerperspektive gut vertraut, kennen aber gleichzeitig auch die Anliegen sowohl der Schüler als auch der Eltern.
Darüber hinaus ist nach Art. 75 (2) BayEUG jede Schule verpflichtet, „den Erziehungsberechtigten über den weiteren Bildungsweg der Schülerin und des Schülers eine Beratung anzubieten“. Die Schülerinnen und Schüler haben ein Recht, „eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten“ (Art. 56 BayEUG). Die rechtlichen Grundlagen der Schulberatung sind im BayEUG Art. 78 verankert. In der KMBek zur Schulberatung in Bayern werden die Grundlagen aus dem BayEUG konkretisiert und für die Schulberatung folgende Aufgabenbereiche festgelegt:
- Schullaufbahnberatung
- Pädagogisch-psychologische Beratung
- Beratung von Schule und Lehrkräften
- Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten und Öffentlichkeitsarbeit
Für uns zuständig ist:
Frau Michaela ArcaIgnatius-Gropp-Grundschule
Schulstraße 2
97261 Güntersleben
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit dem Beratungslehrer:
- direkt über die Klassenleitung oder über die Schulleitung der Grundschule Kist
- über die Ignatius-Gropp-Grundschule in Güntersleben
Tel.: 09365/4224
E-Mail: m.arca@gs-guentersleben.de
Sprechzeiten: Freitag, 09:30 – 10:30 Uhr und nach Vereinbarung